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Akten zu den Trinkwasser-Leitungen vom Hirschler Teich u.a.


noch in Arbeit, Materialsammlung!


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Anfang des 16. Jahrhunderts haben die Landesherren Menschen in den Oberharz geholt, damit sie dort Bergbau betreiben.
In den so genannten Bergfreiheiten erhielten die Bewohner der sieben Oberharzer Bergstädte besondere Rechte. Mit zunehmender Besiedelung ergab sich daraus die wechselseitige Abhängigkeit:
            ohne Bergbau gibt es keine Bergstädte   -    ohne die Menschen dort ist Bergbau nicht möglich

In den hier ausgewählten Akten aus der Zeit von 1846 bis 1866 zeigt sich an einigen Stellen der Zwist zwischen der Berg- und Forstverwaltung  sowie dem Rat der Bergstadt, einerseits die Kosten für die Gewinnung der Erze möglichst niedrig zu halten, andererseits aber die für die Bevölkerung lebensnotwendigen Materialien aus den Betrieben zur Verfügung zu stellen.

Ohne die Bereitstellung von Trink- und Feuerlöschwasser für die Bevölkerung ist der Bergwerksbetrieb nicht möglich. Wenn beispielsweise ein Feuer ganze Straßenzüge vernichtet hat, müssen Materialien und Arbeitskräfte von der Berg- und Forstverwaltung zur Verfügung gestellt werden, denn ohne Dach über dem Kopf stehen auch keine Bergleute zur Arbeit untertage bereit. Hier ist die Bevölkerung auf die Fürsorge der Landesherren angewiesen.

Wenn im 21. Jahrhundert Versorgungsbetriebe wie etwa die Stadtwerke existieren, die Energie und Trinkwasser liefern, so war die Situation vor 300 Jahren anders. Zentrale Aufgaben wie das Anlegen und Pflegen von Wasserleitungen und Feuerlöschteichen wurden hier in Clausthal von der Vertretung der Bürger, nämlich Richter und Rath wahrgenommen.

Die Verhandlungen im Bergamte wurden in den Bergamtsprotokollen niedergeschrieben und als Extracte daraus von einzelnen Paragrafen (inhaltlich geordnet) als Kopie in speziellen Akten abgelegt.

Der in diesen Akten behandelte Zeitraum enthält die Erweiterung des bestehenden Rohrsystems vom Dorotheer Zechenhaus nach Clausthal von bisher zwei auf drei Röhren. Die Strecke wird mit einer Länge von 5000 Fuß (rund 1,5 km) angegeben. Die vom Rat veranschlagten Kosten in Höhe von zunächst rund 400 Talern werden nach langer Verhandlung schließlich aufgeteilt.
Bei einer Summe von 181 Talern muß die Stadt 31 tragen, den Rest von 150 erhält sie als Zuschuß.

Laut einer Kostenaufstellung ist der Anteil für das Holz mit rund 1/50 sehr gering. Die größten Posten sind die Löhne.
Der zweitgrößte Posten sind die eisernen Verbindungselemente, die Rohbüchsen betragen etwa 1/7 der Gesamtsumme.
Aus der Aufrechnung geht auch hervor, daß der Graben für das neue Rohr 2 Fuß tief und 1 Fuß breit sein soll.
(2 x 0,292 m = 0,58 m  /  0,292 m). Bei einer Stammdicke von 0,2 m ergibt sich eine Überdeckung von rund 0,4 m. In heutiger Zeit setzt man für einen frostfreien Betrieb etwa die doppelte Überdeckung an.

Die Holzröhren haben eine Länge von 10 Fuß, entsprechend 2,92 m.

An Materialien
Thl
ggr
Pf
1. Accidenz an die Forstcasse für einen Stamm Lärchenholz etwa 1 ggr, 6 Pf.

8
22
6
2. Hauerlohn für einen Stamm 8 Pf.; 2
23
4
3. Fuhrlohn  incl. Haferzulage durchschnittlich 20ggr; demnach für 143 Stamm  119
4
0
4. für 500 Stück Röhrenbüchsen à 2 ggr, 9 Pf.; 
57
7
0
                                                                                                               Zwischensumme
188
8
10
An Arbeitslöhnen


1 für 60 Stück 3 böhrigen Röhren zu schneiden und zu bohren werden bezahlt 8 Rthl;
                                                               dies beträgt auf 500 Stück            
66
16
0
2. Für 500 Stück Röhren von dem Bohrhause nach der Einlagerungsstelle zu transportieren,          durchschnittlich à 1 ggr 6 Pf;    
31
6
0
3. Für 5000 Fuß oder 312 1/2 Ruthen lang Schr??? oder Graben zum Einbetten der Rohren, 3 Fuß tief und 2 Fuß breit, aufzufüllen pro Ruthe 4 ggr,  mithin für 312 1/2 Ruthen     
52
2
0
4. Für die Röhren in einander zu büchsen und hinzulegen pro Stück 1 ggr 4 Pf,
                                                         also für 500 Stück 
27
18
8
5. Für den Graben wieder zu füllen und, da der Strang größtentheils durch Wiesen geführt wird, mit den abgestochenen Rasen wieder zu bedecken pro Ruthe 2 ggr. 8 Pf,
                                                        mithin für 312 1/2 Ruthen         
34
17
4
                                                                                                                    Summe
400
20
10

1 Thaler (Thl) = 24 Gutegroschen (ggr) zu 12 Pfennige (Pf)                            


Das Projekt wird im Laufe der Verhandlungen vom Bergamt kritisch geprüft und es ergeht die Auflage, festzustellen ob tatsächlich genügend Wasser am Startpunkt der Leitung zur Verfügung steht.
Bei den Materialen werden Tanne/Fichte, Lärche und Eiche genannt, man enscheidet sich für Lärche wegen der besseren Haltbarkeit. Das Material Eiche für die Rohre scheidet aus, weil es Konkurrenz auf dem Markt gibt durch den enormen Bedarf für Holzschwellen beim Eisenbahnbau.

Im Schacht der Grube Dorothea gib es eine Pumpe, die Wasser aus der Rösche des Kehrrades für die Rohrleitungen in Richtung Clausthal anhebt. Der Antrieb des Hubkolbens hängt am Kunstgestänge des Schachtes.
 

In einem zweiten Abschnitt geht es um die Auseinandersetzung zwischen der Berg- und Forstverwaltung sowie Richter und Rath,
ob die für Reparatur kostenlos zur Verfügung gestellten Hölzer auch für Neubauten, also zur Erweiterung des Netzes verwendet werden dürfen. Dabei wird der Holzverbrauch aus einigen zurückliegenden Jahren aufgelistet.

(x) Nachrichten von dem vorigen Jahrhundert lassen darauf schließen, daß der Röhrenholz-Verbrauch auch schon zu jener zeit ein erheblicher und anscheinend ungeschränkter gewesen ist, indem u. a. im Jahre
1750   50 Stamm Röhrenholz
1751  178
1799  180
1800  149
abgegeben sind.




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Abb. 01: Clausthaler Bergamtsprotokolle im Niedersächsischen Bergarchiv, etwa zwei Bände pro Jahr (FB)
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Abb. 01a: Clausthaler Bergamtsprotokolle 1846, der vier Quartale  Reminiscere, Trinitatis, Crucis und Luciae (FB)
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Abb. 02: Titelblatt des Clausthaler Bergamt-Protokolls Nr. 1 mit der Namensliste der Teilnehmer. 4. Juli 1846
 Bergrath Seidensticker Schwake, Zimmermann, . . . .    Oberförster von Meibohm
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Abb. 03: Wasserleitungen für die Bergsstadt Clausthal (FB)
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Abb. 04: Niedersächsisches Bergarchiv  (FB)
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Abb. 05:

An Königlich Hannoversche Berghaupmannschaft hierselbst,

Bericht von Richter und Rath zu Clausthal
betrift das Project einer von der Grube Dorothee nach dem Löwenhöfer Teiche neu anzulegenden dritten Röhrentour.
Clausthal, 28. Novbr. 1846 ad Nrm. 6517
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Abb. 06: Extract, Clausthalischen Berg Amts Protocolli,  de No. 13. Qu. Rem: 1847  § 9
Zur Veranlassung eines derfallsigen ....

Die Quartale eines Jahres werden mit den Namen, Reminiscere, Trinitatis, Crucis, Luciae, bezeichnet, wie es im Kirchenjahr üblich war.

Reminiscere: 1. Quartal,     Januar bis März
Trinitatis:     2. Quartal,          April bis Juni
Crucis:         3. Quartal,               Juli bis September
Lucia:          4. Quartal,                    Oktober bis Dezember




(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb.1504) An Königlich Hannoversches Berg- und Forstamt, hierselbst.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß die Wasserzuführung für die hiesige Stadt sehr unzureichend ist, so hat der vergangene Sommer und der mit Trockniß noch anhaltende Spätherbst solchen hinlänglich geliefert; denn nicht allein, daß der Löwenhöfer Teich seit Monaten nicht so viel Wasser enthält, daß damit, worauf doch gerechnet ist, ein entstehendes Feuer gelöscht werden könnte, so stehen die Bottiche am Zellbach seit einem halben Jahre ganz trocken und die Anwohner müssen ihr Wasser zum Kochen und Trinken sehr weit, ja sogar von Zellerfeld holen. Einer weiteren Auseinandersetzung, daß hier eine Abhülfe noth thut, wird es deßhalb nicht bedürfen. Die Frage, wie solche Abhülfe zu schaffen, hat uns schon lange beschäftigt, und leider war bisher kein Weg aufzufinden, auf welchen eine solche gründlich zu erweisen sein möchte, jetzt  zeigt sich ein solcher (Abb.1505)  und wir möchten ihn gern betreten, wenn Euer Hochwohl und Wohlgeboren unseren Unternehmen Beifall und einige Beihülfe schenken.
Die durch Euer Hochwohl und Wohlgeboren Fürsorge seit vorigem Herbst im Dorotheer Schacht für unsere jetzt liegende doppelte Röhrentour vorgerichtete Hubmaschine ist nämlich jetzt gegen das Einfrieren geschützt was früher nicht der Fall war und sie liefert, das zeigt noch jetzt der Augenschein in das Brunnenhäuschen, vor dem Dorotheer Zechenhause so viel Wasser, daß ein großer Theil desselben durch Übergehen des Bottichs ungenutzt dahin fließt, wie wohl der Benedicter Teich leer ist, und die Quellen der NassenWiese nur noch wenig Zufluß geben. Würde nun durch Anlage einer neuen, dritten Röhrentour dieses überfließende Wasser in den Löwenhöfer Teich geleitet, so würde derselbe länger gefüllt bleiben und daraus würde mehr Wasser, namentlich (Abb. 1508) für den Zellbach, verwendet werden können.
Die durch diese projektierte neue Anlage erwachsenden Konsten belaufen sich laut Anlage auf 400 Thaler, 20 Ggr und 10 Pfennig und würden allerdings unserer Erinnerung??, bei den durch den größen Brand erwachsenen enormen Ausgaben unerschwinglich sein, wenn wir nicht hoffen dürfen, daß Euer Hochwohl und Wohlgeboren diese gemeinnützigen auch für Feuerlöschung wichtigen und somit für die Forter???? Anlagen geneigte Unterstützung zu gewähren bereit sein würden. Dahin rechnen wir den Erlaß des berechneten Forstzinses, das Schneiden und Bohren der Röhren auf hiesigem Bauhofe und endlich einiger Arbeitshülfe beim Auffüllen des Grabens und dessen Zustürzen.
Wie wir vernommen, ist der Bergstadt Zellerfeld bei Anlage einer neuen Röhrentour ähnliche Vergünstigung geworden?,  und so können wir nur (Abb. 1509) wünschen, daß auch unsere Stadt sich einer solchen zu erfreuen haben möge.
Clausthal, den 24. Oktober 1846, Richter und Rath hierselbst. Ramdohr


(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)

(Abb. 1510)
Anlage eines dritten Röhrenstranges von der Dorothee nach dem Löwenhöfer Teiche zur Versorgung der Stadt mit Wasser.


Extract Clausthalischen BergAmtsProtocolli de No 5 Qu: Luciae 1846
§18.

Bei dem in diesem Jahre auch für die Bewohner der hiesigen Bergstadt fühlbar gewordenen Wassermangel hat sich Richter und Rath hieselbst veranlaßt gesehen, ein Project zur besseren Abhülfe dieses Uebelstandes für die Folge zu entwerden, indem er annimmt, daß die durch das im Dorotheer Schachte engelegte neue Druckwerk aus der Aufschlagrüsche daselbst heraus geschaften Wasser ausreichten, um damit einem dritten Röhrenstrang von dem Dorotheer Zechenhause bis nach dem Löwenhöfer Teiche zu versorgen, und dadurch das für die Bergstadt disponible Wasserquantum zu vermehren. Der Magistrat bittet (Abb. 1511) nun um Unterstützung zur Ausführung dieser gemeinnützigen auch für Feuerlöschung wichtigen Anlage, deren Kosten auf 400 Rthl 20 ggr 10 Pf veranschlagt sind, die aber aus der hiesigen Cämmereicasse bei den durch den großen Brand veranlaßten bedeutenden Ausgaben allein nicht bestritten werden könnten, durch Erlaß des Forstzines für die erforderlichen 143 Stamm Röhrenholz, durch unentgeldliches Schneiden und Bohren der Röhren auf hiesigem Bauhof, und durch theilweise Arbeitshülfe beim Auffüllen und Zustürzen des Grabens.
Da man indeß im Bergamte noch zweifelhaft ist, ob die durch die Dorotheer Kunst herbeigeschaffte Wassermenge zur Speisung von drei Röhrentouren ausreicht, und ob dieselbe nicht durch die beiden vorhandenen gewältigt werden kann, wenn diese im gehörigen Stande erhalten werden, so will man vor weiterer Entschließung dieser beiden Punkte durch den Geschworenen Walter, unter Anleitung des Maschinendirektors (Abb. 1512) Jordan dann dafür durch Extract die per §fen, der auch dem wohllöblichen Richter und Rath hieselbst zur Abschrift? zugeht, dazu Auftrag ertheilt wird, näher prüfen zu lassen, und den deshalb zu erstattenden Bericht erwarten.



(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1531)
Projectirte Anlage einer neuen Wasser-Röhrentour für die hiesige Stadt

Extract Clausthalischen Berg Amts Protocolli de No 6 Qu Rem. 1847

§5
Da der Oberförster v. Meibom in Gemäßheit  §5 Bergamtsprotocolls de No 10 vorigen Quartals anzeigt, daß das zu der von dem hiesigen wohllöblichen Magistrate projectierten neuen Röhrentour erforderliche Holz aus einem vor der Ort?? liegenden Lärchenbestande am Apenke unnachtheilig abgegeben werden könne, und noch bemerklich macht, daß es wünschenswerth erscheine, wenn die desfallsige Holzanforderung bald geschähe, um das Holz noch hauen zu lassen, ehe der Saft in die Bäume tritt, so findet das Bergamt nunmehr gegen diese Anlage nichts zu erinnern, und nachdem auch Königliche Berghauptmannschaft sich (Abb. 1532) geneigt erklärt, dem wohllöblichen Magistrate dazu die erforderliche Genehmigung zu ertheilen, so erhält  der Oberförster v. Meibom Autorisation, das fragliche Holz sofort hauen zu lassen.
Was nun die von dem hiesigen wohllöblichen Magistrate erbetene Hülfeleistung zur Ausführung dieses Projects von Seiten des Berg- und Forstamts, durch unentgeldliches Schneiden und Bohren der Röhren auf hieseigem Bauhofe, beim Auffüllen und Zustürzen des Grabens und Durch Erlaß des Forstzinses betrifft: so kan zwar nach dem  Resorigte? Königlichen Finanzministerii vom 17ten November n. J. hier darüber eine Bestimmung nicht getroffen werden, auch erscheint das Schneiden und Bohren der Röhren auf dem hiesigen Bauhofe bei dem jetzigen fortdauernden Wassermangel  unthunlich, weshalb dem wohllöblichen Magistrate anheim gegeben (Abb. 1533) wird, damit die städtischen Röhrenbohrarbeiter zu beschäftigen;  man erklärt sich indeß bereit, auf desfallsigen Nachsuchen dem wohllöblichen Magistrate die dem Berg- und Forstamte zu Gebote stehenden Arbeitskräfte und sonstigen Mittel unter Voraussetzung der Kostenerstattung zur Disposition zu stellen, und ist nicht abgeneigt, demnächst, wenn die desfallsigen Ausgaben zu ersehen sind, wegen der Zweck..stigkeit und Nützlichkeit dieser Anlagen höheren Orts eine angemessene Beihülfe dazu aus herrschaftlichen Cassen zu erwirken, welches dem wohllöblichen Magistrate durch Extract dieses §ffen der auch dem Oberförster v. Meibom zur Nachricht zugeht, als Erwiederung auf das gefällige Schreiben vom 28ten November vorigen Jahres mitgetheilt werden soll.
Auch wird Extract diese §ffen, so wie der übrigen betreffenden §ffen. §18.  (Abb. 1534) de No 5 Luciae und §5 de No 10 Luciae vorigen Jahres zu den berghauptmannschaftlichen Acten abgegeben werden.



(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1506)  Ausweisung? der Kosten,
welche die neue Herstellung einer dritten Röhrentour bestehend aus dreibohrigen Röhren von Lerchenholz- von den Plätzen vor dem Dorotheer Zechenhause ab in den Löwenhöfer Teich  verursachen wird.
Der Zweck der Herstellung eines dritten Stranges ist eine entsprechend vollständige Benutzung der Wassermengen, welche von dem Aufschlage zum Betrieb der neuen Kunst im Inneren des Dorotheer Schachtes in das Wasserhäuschen vor dem Dorotheer Zechenhause gehoben wird, um von da weiter in den Löwenhöfer Teich geleitet zu werden.
Die Entferung beträgt mit Berücksichtigung der Abweichungen von der geraden Linie etwa 5000 Fuß.
Das Erforderniss von 10 Fuß langen Röhren beläuft sich demnach auf 500 Stück. Bei der  Darstellung der Kosten wird angenommen, daß aus jedem Stamm Holz durchschnittlich 3 1/2 Stück Röhren erfolgen und demnach 143 Stamm Lärchenholz zu verwenden seyn werden.

(Abb. 1507) (Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
An Materialien
1. Accidenz an die Forstcasse für einen Stamm Lärchenholz etwa 1 ggr, 6 Pf.;                         8 | 22 | 6
2. Hauerlohn für einen Stamm 8 Pf.;                                                                                 2 | 23 | 4
3. Fuhrlohn  incl. Haferzulage durchschnittlich 20ggr; demnach für 143 Stamm                     119 |  4 | -
4. für 500 Stück Röhrenbüchsen à 2 ggr, 9 Pf.;                                                                57  || -

                                                                                                               in Summa 188 | 8 | 10

An Arbeitslöhnen
1 für 60 Stück 3 böhrigen Röhren zu schneiden und zu bohren werden bezahlt 8 Rthl;
                                                               dies beträgt auf 500 Stück                                 66
| 16 | -
2. Für 500 Stück Röhren von dem Bohrhause nach der Einlagerungsstelle zu transportieren,
                                                              durchschnittlich à 1 ggr 6 Pf;                               31
| 6 | -
3. Für 5000 Fuß oder 312 1/2 Ruthen lang Schr??? oder Graben zum Einbetten der Rohren ,
                       3 Fuß tief und 2 Fuß breit, aufzufüllen pro Ruthe 4 ggr,
                                                       mithin für 312 1/2 Ruthen                                           52
| 2 | -
4. Für die Röhren in einander zu büchsen und hinzulegen pro Stück 1 ggr 4 Pf,
                                                         also für 500 Stück                                                   27
| 18| 8
5. Für den Graben wieder zu füllen und, da der Strang größtentheils durch Wiesen geführt wird,
                      mit den abgestochenen Rasen wieder zu bedecken pro Ruthe 2 ggr. 8 Pf,
                                                        mithin für 312 1/2 Ruthen                                         34
| 17 | 4

in Summa an Arbeitslöhnen  212 | 12 | -
dazu an Materialien             188 |10
total Summa                      400 | 20|  10

Clausthal, den 23. Octobr. 1846
Ey




(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
Abb. (1514)
An Königlich Hannoversche Berghaupmannschaft hierselbst,

Bericht von Richter und Rath zu Clausthal
betrift das Project einer von der Grube Dorothee nach dem Löwenhöfer Teiche neu anzulegenden dritten Röhrentour.
Clausthal, 28. Novbr. 1846 ad Nrm. 6517

Darüber, daß Euer Hochwohlgeboren in dem hohen Rescrogte?ß vom 9/14 d. M. in Grenzen dem Projecte einer anzulegenden neuen Röhrentour hohen Beyfall spenden?  (Abb. 1515)  auf Königl. Beramtamt laut §. 18 des Bergamtsprotokolls de Nr. 5 Luciae a.c. damit einverstanden ist, sind wir sehr erfreut, und ersuchen solches auch unser seyn??, wenn die für erforderlich gehaltene technische Ausmittelung   "ob auch in dem Wasserhäuschen vor dem Dorotheer Zechenhause im Dorotheer Schachte ein hinlängliches Wasserquantum geliefert wird "    ein günstiges Resultat liefert, wir müssen uns jedoch erlauben, auch Folgendes bemerklich zu machen:
Ein von Euer Hochwohl (Abb. 1516) geboren als dem Zwecke vielleicht entsprechend gehaltene succession Verbesserung der beiden bereits liegenden Röhrenstränges scheint uns nicht angemessen, vielmehr wünschenswerth, daß der ganze tractur in Eins, und zwar möglichst bald mit neuen 4 böhrigen Röhren belegt werden möge, denn eine theilweise Aufnahme des Einen der Stränge würde doch mehrere Jahre Zeit erfordern, und während daran gearbeitet würde, wäre der eine, im Gange bleibende Strang gar nicht im Stande, das nöthige Wasser zu liefern, so daß während dieser (Abb. 1517) Übergangsperiode der Zustand bedeutend schlechter werden müßte, als er jetzt ist, und so lange in der ganzen Länge nur noch Eine  ruge??? Röhren sich gefände, lägen die größeren Röhren völlig nutzlos da. Viel wörthlicher??  erscheint es uns, dann, wenn der neue Strang liegt, und es zeigt sich, daß er hinlänglich Wasser liefert, dann der Eine der bereits liegenden Stränge seinem Schicksal überlassen wird.
Daß eichene Wasserröhren ganz vorzüglich gut sind zeigt sich in Städten wo solche liegen wie z.B. in Göttingen ganz klar, und aus
(Abb. 1518) den abschriftlich anliegenden Protokolle vom 27.d.M. werden Euer Hochwohlgeboren zu ersehen geneigen, wie günstig Herr Maschineninspector Strum? sich darüber ausspricht, allein die Schwierigkeit, passende Eichen dazu zu erhalten muß die Anwendung dieses Materials nicht thunlich erscheinen lassen.
Sehr angenhem ist es uns aber gewesen, vom Herrn Oberförster von Meibom zu vernehmen, daß in dem Clausthaler Reviere gerade jetzt eine genügend große Partie zu Wasserröhren passendes Lärchenholz zum Abtrieb kommen (Abb. 1519) welches, wenn Euer Hochwohlgeboren solches genehmigen, zu der Röhrentour namentlich deshalb sehr passend verwendet werden können, weil eine, in einzelnen Röhren zwischen anderen tannenen Röhren angebrachte Anwendung immer sehr zu bedauern sey, da die tannernen Röhren nicht damit? aushalten und dann durch der letzteren öfters Faulenwerden Geld und Material unnütz verloren gehen,  während durch Ausführung des gegenwärtigen Projektes eine gleichmäßige Dauer des ganzen Strangens zu hoffen steht
(Abb. 1520) Sollte nun endlich die angestellt werdende technische Untersuchung des Wassserquantums ergeben, daß die Hubmaschine allein die drei Stränge zu versorgen nicht vermag, so würde dadurch noch nicht dargethan seyn, daß der neue Strang unnütz wäre, denn es liegen vom Benedicter Teiche ab zwei Röhrenstränge und von der nassen Wiese ab ein Strang bis in das Wasserhäuschen vor dem Dorotheer Zechenhause, so daß also daselbst 3 Röhrenstränge und die Druckmaschine aus ginsten???, und, ganz trockene Zeiten vielleicht (Abb. 1521) ausgenommen den neuen Strang und die beiden alten gewiß versorgen werden.
Sollte die milde Witterung noch Erdarbeiten gestatten, und wiederkehrender Regen die Bohrmaschine auf Königlichem Bauhof in Gang zu bringen möglich machen, so würde es gewiß die ganze Stadt mit uns dankbar erkennen, wenn baldmöglichst mit Auffüllung des Grabens und Bohren der Röhren begonnen würde, wie wir solches in unserem Berichte vom 24. October a.o. zu beantragen uns erlaubt und jetzt gehorsamst wiederholt haben.



(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1522) Actum Clausthal zu Rathhause 27. Novemberg 1846

Praef:
ego, Richter Ramdohr
Herrn Senator Mahn
"           "         Ey.

Mit dem anwesenden Herrn Maschineninspector Strumm? wird erwogen daß, zu dem, von der Grube Dorothea nach dem Löwenhöfer Teich neu anzulegenden Röhrenstrang zu verwendenden Materials Rücksprache genommen und wie demselben dieser Gegenstand bereits durch abschriftliche Zufertigung des §.18 des Bergamtsprotocokolls vom Nvr. 5. Luciae a.c. völlig bekannt (Abb. 1523) ist, so wird von demselben seiner Meinung dahin abgegeben, daß Röhren, nur Eichenholz ganz vorzüglich zu empfehlen wären, ???? keinen ZWeifel, allein nur dann, wenn einstämmiges Holz zu jeder Röhre verwendet werde, indem sonst unvermeidlich in gebranntem Eichenholze Risse entstünden, die den ganzen Zweck der Wasserleitung vereiteln würden. Wenn nun auf die Stücke von mindestens 8 Zoll für jede Röhre genüge, so werde es doch namentlich jetzt, wegen der Concurrenz seitens der Eisenbahnen
(Abb. 1524) schwer halten, ein so große Menge Eichen der bezeichneten Art zu erhalten, wenn man sie nicht theuer bezahlen und weit her holen wolle. Da ihm, dem Camparenten?? nun bekannt geworden, daß aus hiesiger Inspection eine genügende Qualität Lerchenstämmen dispensibel, solche aber zu Wasserröhren fast eben so gut und brauchbar wären, als Eichenholz so stimme er für Anwendung solchen Lerchenholzes, indem solches dem gewöhnlichen Tannenholze unbedingt vorzuziehen sey.
(Abb. 1525)
unterzeichnet mit Schronn, Actum ut supra in fidem
Ramdohr. 

prael: et rati?? unter


(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1526)
 Extract Clausthalischen Bergamtsprotocolli de No 10 Qu Luciae 1846
Projekt zur Anlegung eines dritten Röhrenstranges von der Dorothea für die Bergstadt Clausthal


§5.
Hinischtlich der im §.18 des Protocolls de No. 5 dieses Quartals erwähnten von dem hieisigen Magistrate projektierten Anlage eines dritten Röhrenstranges vom Dorotheer Brunnenhause ab, hat Richter und Rath hieselbst einen an Königlich Berghauptmannschaft dieserhalb erstatteten Bericht mitgetheilt, aus dem hervorgeht, daß man auf die in dem oben erwähnten §fen für erforderlich gehaltene technische Ausmittelung der durch die Hubmaschine im Dorotheer Schachte herbeigeschaffte Wasserquantum zur Speisung eines 3-ten Röhrenstranges als nicht ausreichend (Abb. 1527) ergeben sollte, das genannte Brunnenhaus aus dem Benedicter Teiche und von der Nassenwiese ab mit Ausnahme bei ganz trocknen Zeiten soviel Zufluß haben würde, um die drei Röhrenstänge zu speisen; so wie auch, daß es die Absicht sei, wenn nach Beendigung der neuen 4 böhrigen Röhrentour sich herausstellen würde, daß einer der beiden übrigen Stränge nutzlos würde, diesen sodann abgehen zu lassen.
Außerdem sei nach Angabe des Oberförster v. Meibom jetzt die Aussicht vorhanden, dazu eine genügende Quantität zu Wasserröhren passendes Lerchenholz zu erhalten, welches bekanntlich dauerhafter sei als Tannenholz, und es würde daher zweckmäßiger sein, von diesem Holze eine ganz neue Röhrentour herzustellen, als damit die ältere bloß auszubessern, indem in diesem Falle die größere Dauerhaftigkeit des Lerchenholzes nicht gehörig benutzt werden könnte. Unter diesem (Abb. 1528) diesen Umständen wird nun auf die Genehmigung zu dieser Anlage angetragen und beim Berg- und Forstamte das Gesuch um die in dem Schreiben vom 24.ten October d. J. erwähnten Hülfeleistungen durch unentgeldliches Schneiden und Bohren der Röhren auf hiesigem Bauhofe und beim Auffüllen und Zustürzen des Grabens, so wie nun Erlaß des Forstzines wiederholt.
Es wird jedoch im Bergamte beliebt, über die Abgabe des erwähnten Lerchenholzes, so wie über die zweckmäßige Zurichtung und Verwendung desselben zu Wasserleitungen die gutachtliche Ansicht des Oberförsters von Meibom vor weiterer Entschließung die überdieß von höherer Bestimmung abhängig sein wird, zu vernehmen, wozu derselbe durch Extract dieser §fen aufgefordert wird, der auch dem wohllöblichen Richter und Rath hieselbst zur Nachricht ausgefertigt werden soll.






(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1541)

Extract Clausthalischen Berg Amts Protocolli, de No 5 Qu Trinit 1847

Bewilligung von Arbeitshülfe zur Anlage einer städtischen Röhrentour vom Dorotheer Zechenhause nach dem Löwenhöfer Teiche.


Nachdem vom königlichen Finanzministerio laut hohen Reeigts?? vom 22.ten a. M. das Bergamt ermächtigt worden ist, zu der projectierten Anlage einer neuen Röhrentour von dem Dototheer Brunnenhause nach dem s.g. Löwenhöfer Teiche der hiesigen Bergstadt eine Hülfe durch herrschafltiche Arbeiter bis zu einem Geldbetrage von ingesammt 150 Rthlr zu gewähren, so wird dieser dem wohllöblichen Magistrate hieselbst auf das gefällige Schreiben vom 12. März d.J. durch Mitteilung dieses Protocoll Auszuges erwidert, und zugleich bemerkt, daß der Oberförster von Meibohm hiesigen Bergamte (Abb. 1542) autorisiert ist, auf weiteres Ansuchem dem wohllöblichen Magistrate die etwa erforderlichen Arbeiter-Anzahl zur Disposition zu stellen.
Hinsichtlich der Berechnung des Lohnes für die letzeren ist beschlossen, daß diese einstweilen bei der hiesigen Wegecasse,  woselbst dieselben auch jetzt im Lohn stehen, vorschüssig geschehen soll, und daß die weitere Eintheilung der in solcher Art zur Verwendung kommenden Kosten auf andere herrschaftliche Lasten bis nach Beendigung der Arbeit noch vorbehalten bleibt, weshalb extrait dieses §fen dem Oberförster v. Meibohm und dem Knappschafter Weidemann schreiben zur Nachricht und Nachrechtung?? mit der Bemerkung zugeht, daß demnächst eine Zusammenstellung dieser Kosten und Anträge wegen definitiver Berechnung derselben erwartet wird. 



(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)

 (Abb. 1545)
Extract Clausthalischen Berg Amts Protocolli de No 11 Qu Crucis 1847

Der in Folge §.5. Bergamtsprotocolls da No. 5. Quartales Trinitatis c.  von dem Rechnungsführer der hiesigen Wegecasse, dem Knappschaftsschreiber Weidemann die Zusammenstellung der Kosten, welche behuf der neuen Röhrentour von dem Dorotheer Brunnenhause bis nach dem Löwenhöfer Teiche in den Anschnitten der hiesigen Wegecasse vorschüssig zur Berechnung gekommen sind, vorgelegt ist, und diese sich überhaupt auf 181 Rthlr, 21 ggr, 6 Pf belaufen, so wird nunmehr mit Autorisation Königlichen Finanzministerii vom 22. April a.c. bestimmt, daß davon (Abb. 1546)
Einhundert Rthlr auf die General-Forstcasse und Funfzig Rthlr auf die hiesige Wegecasse definitiv übernommen werden; und da der Rest aber mit Einundreißig Rthlr 21 ggr 6 Pf von der hiesigen Stadt zu erstatten ist, so erhält der Knappschaftsschreiber Weidemann durch Extract dieses §fen, der auch dem Zehntbedienten zur Nachricht und Nachre??tung zugeht, den Auftrag den angegebenen Geldbetrag von der hiesigen Cämmereicasse einzuziehen, zu welchem Zweck Extrait dieses §fen auch dem wohllöblichen Magistrate hierselbst nachrichtlich mitgeteilt wird.



(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)

(Abb. 1548)
Bericht der Forstinspection Clausthal vom 2. December 1865 betreffend Anlegung neuer Trinkwasser Leitung in hiesiger Stadt.

Der hiesige Magistrat ist gegenwärtig damit beschäftigt, eine neue Trinkwasser Leitung vom Bruche bis zum Rollplatze herstellen zu lassen und es ist dazu bereits ein Theil des der Cämmerei, behuf Reparatur des städtischen Wasserleitungn pro 1865/66 bewilligten und verabfolgten  Fichten Röhrenhölzer verwendet.
Auf dieserhalb ergangenen sachdienlichen Anrede ist vom Magistrate erwiedert, daß es der städtischen Verwaltung bislang ungenommen gewesen sei, die für die  (Abb. 1549) die Stadt bestehenden Wasserleitungen nach eigenem Ermessen unter Anwendung hölzerner Röhren zu erweitern, ohne daß es dazu in Rücksicht auf den eintretenden Holzverbrauch einer Genehmigung der Forstverwaltung bedürfe und daß demgemäß auch wegen Anlagung der vorber??ten neuen Röhrentour das Einverständnis der Forstbehörde nicht erreicht?? sei. 
Demnach wird von dem hiesigen Magistrate ein Recht auf unbeschränkte ??folgung von Fichten Röhrenholz behuf der städtischen Wasserleitungen in Anspruch genommen und die Forstverwaltung wird für verpflichtet angesehen auch zur Erweiterung aller vorhandenen derfallsigen Anlagen das anschlagmäßig erforderliche Holz gegen Harzpreis??? abgeben zu müssen.
Bei aller Anerkennunung des im vorliegenden Falle zu (Abb. 1550) Legetentenden? Bestrebens, die hiesige Stadt in ausgiebiger Weise mit gutem Trinkwasser zu versorgen, erscheint es mir doch all nothwendig, für die getreffenen Ansprüche der Stadt-Verwaltung eine Grenze zu finden, daher ich nicht habe ermangeln wollen, den Vorgang hierdurch zur Kenntniß durch Königlichen Berg- und Forstamtes zu bringen.
Über den Ursprung und Umfang der betreffenden städtischen Gerechtsame enthalten die Acten der Forstinspecion leider keine näheren  Nachrichten; es unterliegt indessen keinem Zweifel, daß die Stadt ihren Bedarf an Röhrenholz fortwährend forstzinsfrei erhalten hat, wobei in früherer Zeit die Art und Weise der Verwendung? des Holz Preises der Forstbehörde mehr oder weniger unbeachtet geblieben sein mag.  Einspruch gegen den Verbrauch von Röhrenholz behuf (Abb. 1551) behuf Erweiterung der Wasserleitungen scheint ehedem einmals erhoben zu sein, wenigstens hat man noch zu Anfang dieses Jahrhunderts u. A. in den Jahren 1822, 1824 et feg. ein doppelt, ja dreifach so großes Quantum an Röhrenholz jährlich abgegeben, als während des letzverflossenen Lucannii?.  Auserniclich?? der betreffenden Bewilligungs - Register hat die Röhrenholz-Abgabe für hiesige Stadt in den 15 Jahren von 1850 bis incl. 1864 durchschnittliche 433 Stück 10 füßigen Röhren pro Jahr betragen, dagegen sche??kt dieselbe in den Jahren von 1820 bis 1825 zwischen 170 und 300 Stamm  40er Tanne?? oder 700 bis 1200 Stück 10 füßigen Röhren, de??? starwandung? augenscheinlich nicht nur zu Reparaturen, sondern theilweise ohne Zweifel auch zur Erweiterung der betreffenden  Anlagen geschehen ist. x)

(x) Nachrichten von dem vorigen Jahrhundert lassen darauf schließen, daß der Röhrenholz-Verbrauch auch schon zu jener zeit ein erheblicher und anscheinend ungeschränkter gewesen ist, indem u. a. im Jahre
1750   50 Stamm Röhrenholz
1751  178
1799  180
1800  149
abgegeben sind.

(Abb. 1552)
Wenn hieraus hervorgehen dürfte, daß die Röhrenholz-Abgabe der jeweiligen Anforderung bemäß unweigerlich statt gefunden hat und daß der Verbrauch des Röhrenholzes zur Erweiterung der vorhandenen Wasserleitungen, sowie zu neuen Anlagen Forstverwaltungsseitig nicht inhibirt worden ist, so liegt darin allerdings ein wesentliches Moment für die magistratsseitig aufgestelle Behauptung. Inwiefern solche für begründet zu halten, unterstelle ich höherer Beurtheilung; das Forstherrschafltiche Interesse erheischt es indessen für die demnächstige Röhrenholz-Abgabe ein festes Anhalten zu gewinnen, daher ich gehorsamst anheim stelle, diesehalb mit dem hiesigen Magistrate behufigen Verhandlung? zulegen und mich mit einer Entscheidung darüber versehen (abb. 1553) zu wollen, ob von der gegenwärtig geschehenen Verwendung von Röhrenholz zu der neuen Wasserleitung vom Bruch abgesehen werden soll.




(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1554)
Königliche Berg- und Forstamt beehren wir uns, auf das geehrte Schreiben vom 21. m ??? gehorsamst zu erwiedern, daß die zur besseren Versorgung der Stadt mit Trinkwasser nothwendig gewordene Röhrentour von der Mitte der Bruchwiesen  bis zum Rollplatz bereits im Laufe des verwichenen?? Herbstes zur Ausführung gebracht und daß zu derselben allerdings auch ein Theil des pro 1865 abgegebenen Röhrenholzes verwendet ist. Letzteres ist indeß, wie unsere Anforderung?? ergeben muß, nicht bloß zur Reparatur der Wasserleitungen, sondern für den Bedarf der Cämmerei im Allgemeinen erbeten und deshalb, in Übereinstimmung mit dem seither stattgehabten Verfahren, unbedenklich auch zu der durch das öffentliche Bedürfniß gebotenen Erweiterung der Wasserleitungen zum Bruche benutzt.
Einer Verwendung des fraglichen Holzes zu anderen Zwecken, als zu welchen dasselbe angefordert und unserer Meinung nach abgebenen, dürfte uns unter den angeführten  (Abb. 1555) Umständen nicht zur Last zu legen sein, ist in der That aber auch, wie wir gehorsamst versichern, in keiner Weise von uns beabsichtigt worden.
Clausthal, den 30. Januar 1866, Der Magristrat.



Feuerordnung von 1824

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Abb. 07:Anhang zur Feuerordnung 1824, angefertigt im Jahr 1843
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Abb. 07a: Mitglieder der Feuer-Commission sind unter anderen
4. Stadtrichter Ramdohr
5. Oberförster v. Meibohm
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Abb. 08: Auflistung der Feuerteiche in Clausthal, 1824

5.    Feuerteiche
Die Feuer- Commission hat nach vielfachen Beobachtungen und Erfahrungen die Regel festgesetzt, dass wo möglich in einer Entfernung von 500 Fuß von jedem Gebäude ein Feuerteich oder eine in gleicher Maße zur Speisung von Anbringen oder Saugspritzen geeignete Vorrichtung sich befinden müssen. Mit wesentlicher Unterstützung durch die herrschaftlichen Bergwerksverwaltung ist es gelungen, die Zahl dieser Feuerteiche für die Bergstadt Clausthal bis auf 20 und für Zellerfeld bis auf 11zu vermehren. Es sind nämlich zu diesem Zwecke zu benutzen:

A    zu Clausthal
1    der Pferdeteich in der Nähe des Schützenhauses
2    der Feuerteich neben dem Spritzenhaus an der oberen Osteröder Straße (hält 3269 c' Wasser)
3    der Feuerteich neben dem Backhaus an der oberen Sägemüllerstraße
4    der Röhrenteich neben dem Löwenhof (hinter der Buntenböcker Straße)
5    der Pferdeteich auf dem Rollplatz   
6    der Feuerteich in der Mitte der Schulstraße 5290c' Wasser
7    Der Feuerteich an der Bruchstraße ; hinter der Apotheke
8    Der Feuerteich an der unteren Sägemüller Straße der Volkstöchterschule 6315c' Wasser
9    Der Feuerteich an der Heßgasse zwischen Osteröder und Sägemüller Straße 4750c' Wasser
10    Der Pferdeteich neben dem Hauptspritzenhause, der Münze gegenüber mit dem Striegel Nr. 8
11    Der Feuerteich im Garten der Münze 6808c' Wasser, mit einem Striegel hinter dem Backhaus im Zipfel
12    Das Geschütz im Canal des oberen Münzgartens mit dem Striegeln von Nr.3,7,8 u. 10
13    Die beiden Feuerteiche im unteren Garten des Amtshauses 4028c' Wasser
14    Das Geschütz am Ausfluß des Sorger Teiches mit allen Wassern ausr. 3,7,8,10,11,und 13
15    Der Feuerteich auf dem Markt vor der Bergschule 2691c' Wasser
16  Der Feuerteich auf dem Gottesacker an der Graupner Straße 4583c' Wasser
17  Der Feuerteich am oberen Ende der Goslarschen Straße , vor der Krone 4171c' Wasser
18  Der Graben der Zellbacher Sägemühle hinter dem Schwan
19  Der Bremerhöher Graben neben dem Hühnerbrink mit 2 Geschützen zum Aufstauen
             neben der Brücke an der Bremerhöhe und östlich des Bauhofes
20  Der Zellbach neben dem Wehr der Eulenspiegler Mühle

Ohngeachtet dieser bedeutenden Zahl sind noch drei Punkte der Stadt vorhanden, wo zur Erreichung des obigen Zwecks die Anlegung neuer Feuerteiche erforderlich sein würde.


c'  Ein Cubik-Fuß  entspricht  0,292 m x 0,292 m x 0,292 m = 0,0249 m³  also fast 1/40 Kubikmeter 

1  Teich bei Marie-Hedwig?
2  Zisterne gegenüber vom Bohlweg,  81 m³
3  Sägemüllerstraße / Am Forstamt
4  Löwenhöfer Teich
5  westlich vom Rollplatz
6  Hartlebenweg zwischen Roll- und Schulstraße 131 m³

7  In der Mitte vom Kleinen Bruch, westliche Seite
8  Untere Sägemüller, oberhalb der Tischlerei?  157 m³
9  Sägemüller Osteröder / Großer Bruch  118 m³
10  ?
11   Münze, Osteröderstraße 6?  169 m³
12
13  Baderstraße, 100 m³
14  Am Teichdamm
15  A.Roemer Denkmal 67 m³
16 Graupenstraße 114 m³
17 Kronenplatz  104 m³
18 Stadtwerke?
19 Unterer Zellbach
20 Eulenspiegler Mühle, Treuerhalde



imn_1822-b_g.jpgimn_1822-c_g.jpg
Abb. 09: Auflistung der Feuerteiche und Wasserzapfstellen in Zellerfeld




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