Akten zu den Trinkwasser-Leitungen vom Hirschler Teich u.a.
noch in Arbeit, Materialsammlung!
zur Hauptseite
leitung-hirschler-teich.htm
Anfang des 16. Jahrhunderts haben
die Landesherren Menschen in den Oberharz geholt, damit sie dort
Bergbau betreiben.
In den so genannten Bergfreiheiten erhielten die Bewohner der sieben
Oberharzer Bergstädte besondere Rechte. Mit zunehmender
Besiedelung ergab sich daraus die wechselseitige Abhängigkeit:
ohne
Bergbau gibt es keine Bergstädte - ohne
die Menschen dort ist Bergbau nicht möglich
In den hier ausgewählten Akten aus der Zeit von 1846 bis 1866
zeigt sich an einigen Stellen der Zwist zwischen der Berg- und
Forstverwaltung sowie dem Rat der Bergstadt, einerseits die
Kosten für die Gewinnung der Erze möglichst niedrig zu
halten, andererseits aber die für die Bevölkerung
lebensnotwendigen Materialien aus den Betrieben zur Verfügung zu
stellen.
Ohne die Bereitstellung von Trink- und Feuerlöschwasser für
die Bevölkerung ist der Bergwerksbetrieb nicht möglich. Wenn
beispielsweise ein Feuer ganze Straßenzüge vernichtet hat,
müssen Materialien und Arbeitskräfte von der Berg- und
Forstverwaltung zur Verfügung gestellt werden, denn ohne Dach
über dem Kopf stehen auch keine Bergleute zur Arbeit untertage
bereit. Hier ist die Bevölkerung auf die Fürsorge der
Landesherren angewiesen.
Wenn im 21. Jahrhundert Versorgungsbetriebe wie etwa die Stadtwerke
existieren, die Energie und Trinkwasser liefern, so war die Situation
vor 300 Jahren anders. Zentrale Aufgaben wie das Anlegen und Pflegen
von Wasserleitungen und Feuerlöschteichen wurden hier in Clausthal
von der Vertretung der Bürger, nämlich
Richter und Rath wahrgenommen.
Die Verhandlungen im Bergamte wurden in den Bergamtsprotokollen
niedergeschrieben und als
Extracte
daraus von einzelnen Paragrafen (inhaltlich geordnet) als Kopie in
speziellen Akten abgelegt.
Der in diesen Akten behandelte Zeitraum enthält die Erweiterung
des bestehenden Rohrsystems vom Dorotheer Zechenhaus nach Clausthal von
bisher zwei auf drei Röhren. Die Strecke wird mit einer Länge
von 5000 Fuß (rund 1,5 km) angegeben. Die vom Rat veranschlagten
Kosten in Höhe von zunächst rund 400 Talern werden nach
langer Verhandlung schließlich aufgeteilt.
Bei einer Summe von 181 Talern muß die Stadt 31 tragen, den Rest
von 150 erhält sie als Zuschuß.
Laut einer Kostenaufstellung ist der Anteil für das Holz mit rund
1/50 sehr gering. Die größten Posten sind die Löhne.
Der zweitgrößte Posten sind die eisernen
Verbindungselemente, die Rohbüchsen betragen etwa 1/7 der
Gesamtsumme.
Aus der Aufrechnung geht auch hervor, daß der Graben für das
neue Rohr 2 Fuß tief und 1 Fuß breit sein soll.
(2 x 0,292 m = 0,58 m / 0,292 m). Bei einer Stammdicke von
0,2 m ergibt sich eine Überdeckung von rund 0,4 m. In heutiger
Zeit setzt man für einen frostfreien Betrieb etwa die doppelte
Überdeckung an.
Die Holzröhren haben eine Länge von 10 Fuß,
entsprechend 2,92 m.
An Materialien
|
Thl
|
ggr
|
Pf
|
1.
Accidenz
an
die
Forstcasse
für einen Stamm Lärchenholz etwa 1 ggr, 6
Pf.
|
8
|
22
|
6
|
2.
Hauerlohn
für
einen
Stamm 8
Pf.; |
2
|
23
|
4
|
3.
Fuhrlohn
incl.
Haferzulage
durchschnittlich
20ggr; demnach für 143 Stamm |
119
|
4
|
0
|
4.
für
500
Stück
Röhrenbüchsen
à 2 ggr, 9 Pf.;
|
57
|
7
|
0
|
Zwischensumme
|
188
|
8
|
10
|
An
Arbeitslöhnen |
|
|
|
1
für
60
Stück
3
böhrigen Röhren zu schneiden und zu bohren werden bezahlt 8
Rthl;
dies
beträgt
auf
500
Stück
|
66
|
16
|
0
|
2.
Für
500
Stück
Röhren
von dem Bohrhause nach der Einlagerungsstelle zu
transportieren,
durchschnittlich
à
1 ggr 6
Pf;
|
31
|
6
|
0
|
3.
Für
5000
Fuß
oder 312
1/2 Ruthen lang Schr??? oder Graben zum Einbetten der Rohren,
3
Fuß
tief und 2 Fuß breit, aufzufüllen pro Ruthe 4
ggr,
mithin
für
312 1/2 Ruthen
|
52
|
2
|
0
|
4.
Für
die
Röhren
in
einander zu büchsen und hinzulegen pro Stück 1 ggr 4 Pf,
also
für
500
Stück
|
27
|
18
|
8
|
5.
Für
den
Graben
wieder zu
füllen und, da der Strang größtentheils durch Wiesen
geführt wird, mit
den
abgestochenen Rasen wieder zu bedecken pro Ruthe 2 ggr. 8 Pf,
mithin
für
312
1/2
Ruthen
|
34
|
17
|
4
|
Summe
|
400
|
20
|
10
|
1 Thaler (Thl) = 24 Gutegroschen (ggr)
zu 12 Pfennige (Pf)
Das Projekt wird im Laufe der Verhandlungen vom Bergamt kritisch
geprüft und es ergeht die Auflage, festzustellen ob
tatsächlich genügend Wasser am Startpunkt der Leitung zur
Verfügung steht.
Bei den Materialen werden Tanne/Fichte, Lärche und Eiche genannt,
man enscheidet sich für Lärche wegen der besseren
Haltbarkeit. Das Material Eiche für die Rohre scheidet aus, weil
es Konkurrenz auf dem Markt gibt durch den
enormen Bedarf für Holzschwellen beim Eisenbahnbau.
Im Schacht der Grube Dorothea gib es eine Pumpe, die Wasser aus der
Rösche des Kehrrades für die Rohrleitungen in Richtung
Clausthal anhebt. Der Antrieb des Hubkolbens hängt am
Kunstgestänge des Schachtes.
In einem zweiten Abschnitt geht
es um die Auseinandersetzung zwischen der Berg- und Forstverwaltung
sowie
Richter und Rath,
ob die für Reparatur kostenlos zur Verfügung gestellten
Hölzer auch für Neubauten, also zur Erweiterung des Netzes
verwendet werden dürfen. Dabei wird der Holzverbrauch aus einigen
zurückliegenden Jahren aufgelistet.
(x)
Nachrichten von dem vorigen Jahrhundert lassen darauf
schließen, daß der Röhrenholz-Verbrauch auch schon zu
jener zeit ein erheblicher und anscheinend ungeschränkter gewesen
ist, indem u. a. im Jahre
1750 50 Stamm
Röhrenholz
1751 178
1799 180
1800 149
abgegeben sind.
|
Abb. 01: Clausthaler
Bergamtsprotokolle im Niedersächsischen Bergarchiv, etwa zwei
Bände pro Jahr (FB)
|
|
Abb. 01a: Clausthaler
Bergamtsprotokolle 1846, der vier Quartale Reminiscere,
Trinitatis, Crucis und Luciae (FB)
|
|
Abb. 02: Titelblatt des
Clausthaler Bergamt-Protokolls Nr. 1 mit der Namensliste der
Teilnehmer. 4. Juli 1846
Bergrath Seidensticker Schwake, Zimmermann, . . . .
Oberförster von Meibohm
|
|
Abb. 03: Wasserleitungen
für die Bergsstadt Clausthal (FB)
|
|
Abb. 04: Niedersächsisches
Bergarchiv (FB)
|
|
Abb. 05:
An Königlich Hannoversche
Berghaupmannschaft hierselbst,
Bericht von Richter und Rath zu
Clausthal
betrift das Project einer von
der Grube Dorothee nach dem
Löwenhöfer Teiche neu anzulegenden dritten Röhrentour.
Clausthal, 28. Novbr. 1846 ad
Nrm. 6517 |
|
Abb. 06: Extract, Clausthalischen Berg Amts
Protocolli, de No. 13. Qu. Rem: 1847 § 9
Zur Veranlassung eines
derfallsigen ....
Die Quartale eines Jahres werden mit den Namen, Reminiscere, Trinitatis, Crucis, Luciae, bezeichnet, wie es im
Kirchenjahr üblich war.
Reminiscere: 1. Quartal, Januar bis März
Trinitatis: 2.
Quartal, April
bis Juni
Crucis: 3.
Quartal,
Juli bis September
Lucia: 4. Quartal,
Oktober bis
Dezember
|
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb.1504) An
Königlich Hannoversches Berg- und Forstamt, hierselbst.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, daß die
Wasserzuführung für die hiesige Stadt sehr unzureichend ist,
so hat der vergangene Sommer und der mit Trockniß noch anhaltende
Spätherbst solchen hinlänglich geliefert; denn nicht allein,
daß der Löwenhöfer Teich seit Monaten nicht so viel
Wasser enthält, daß damit, worauf doch gerechnet ist, ein
entstehendes Feuer gelöscht werden könnte, so stehen die
Bottiche am Zellbach seit einem halben Jahre ganz trocken und die
Anwohner müssen ihr Wasser zum Kochen und Trinken sehr weit, ja
sogar von Zellerfeld holen. Einer weiteren Auseinandersetzung,
daß hier eine Abhülfe noth thut, wird es deßhalb nicht
bedürfen. Die Frage, wie solche Abhülfe zu schaffen, hat uns
schon lange beschäftigt, und leider war bisher kein Weg
aufzufinden, auf welchen eine solche gründlich zu erweisen sein
möchte, jetzt zeigt sich ein solcher (Abb.1505) und
wir möchten ihn gern betreten, wenn Euer Hochwohl und Wohlgeboren
unseren Unternehmen Beifall und einige Beihülfe schenken.
Die durch Euer Hochwohl und Wohlgeboren Fürsorge seit vorigem
Herbst im Dorotheer Schacht für unsere jetzt liegende doppelte
Röhrentour vorgerichtete Hubmaschine ist nämlich jetzt gegen
das Einfrieren geschützt was früher nicht der Fall war und
sie liefert, das zeigt noch jetzt der Augenschein in das
Brunnenhäuschen, vor dem Dorotheer Zechenhause so viel Wasser,
daß ein großer Theil desselben durch Übergehen des
Bottichs ungenutzt dahin fließt, wie wohl der Benedicter Teich
leer ist, und die Quellen der NassenWiese nur noch wenig Zufluß
geben. Würde nun durch Anlage einer neuen, dritten Röhrentour
dieses überfließende Wasser in den Löwenhöfer
Teich geleitet, so würde derselbe länger gefüllt bleiben
und daraus würde mehr Wasser, namentlich (Abb. 1508) für den
Zellbach, verwendet werden können.
Die durch diese projektierte neue Anlage erwachsenden Konsten belaufen
sich laut Anlage auf 400 Thaler, 20 Ggr und 10 Pfennig und würden
allerdings unserer Erinnerung??, bei den durch den größen
Brand erwachsenen enormen Ausgaben unerschwinglich sein, wenn wir nicht
hoffen dürfen, daß Euer Hochwohl und Wohlgeboren diese
gemeinnützigen auch für Feuerlöschung wichtigen und
somit für die Forter???? Anlagen geneigte Unterstützung zu
gewähren bereit sein würden. Dahin rechnen wir den
Erlaß des berechneten Forstzinses, das Schneiden und Bohren der
Röhren auf hiesigem Bauhofe und endlich einiger Arbeitshülfe
beim Auffüllen des Grabens und dessen Zustürzen.
Wie wir vernommen, ist der Bergstadt Zellerfeld bei Anlage einer neuen
Röhrentour ähnliche Vergünstigung geworden?, und
so können wir nur (Abb. 1509) wünschen, daß auch unsere
Stadt sich einer solchen zu erfreuen haben möge.
Clausthal, den 24. Oktober 1846,
Richter
und
Rath
hierselbst.
Ramdohr
(Niedersächsisches
Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1510)
Anlage eines
dritten Röhrenstranges von der Dorothee nach dem
Löwenhöfer Teiche zur Versorgung der Stadt mit Wasser.
Extract Clausthalischen BergAmtsProtocolli de No 5 Qu: Luciae 1846
§18.
Bei dem in diesem Jahre auch für die Bewohner der hiesigen
Bergstadt fühlbar gewordenen Wassermangel hat sich Richter und
Rath hieselbst veranlaßt gesehen, ein Project zur besseren
Abhülfe dieses Uebelstandes für die Folge zu entwerden, indem
er annimmt, daß die durch das im Dorotheer Schachte engelegte
neue Druckwerk aus der Aufschlagrüsche daselbst heraus geschaften
Wasser ausreichten, um damit einem dritten Röhrenstrang von dem
Dorotheer Zechenhause bis nach dem Löwenhöfer Teiche zu
versorgen, und dadurch das für die Bergstadt disponible
Wasserquantum zu vermehren. Der Magistrat bittet (Abb. 1511) nun um
Unterstützung zur Ausführung dieser gemeinnützigen auch
für Feuerlöschung wichtigen Anlage, deren Kosten auf 400 Rthl
20 ggr 10 Pf veranschlagt sind, die aber aus der hiesigen
Cämmereicasse bei den durch den großen Brand
veranlaßten bedeutenden Ausgaben allein nicht bestritten werden
könnten, durch Erlaß des Forstzines für die
erforderlichen 143 Stamm Röhrenholz, durch unentgeldliches
Schneiden und Bohren der Röhren auf hiesigem Bauhof, und durch
theilweise Arbeitshülfe beim Auffüllen und Zustürzen des
Grabens.
Da man indeß im Bergamte noch zweifelhaft ist, ob die durch die
Dorotheer Kunst herbeigeschaffte Wassermenge zur Speisung von drei
Röhrentouren ausreicht, und ob dieselbe nicht durch die beiden
vorhandenen gewältigt werden kann, wenn diese im gehörigen
Stande erhalten werden, so will man vor weiterer Entschließung
dieser beiden Punkte durch den Geschworenen Walter, unter Anleitung des
Maschinendirektors (Abb. 1512) Jordan dann dafür durch Extract die
per §fen, der auch dem wohllöblichen Richter und Rath
hieselbst zur Abschrift? zugeht, dazu Auftrag ertheilt wird, näher
prüfen zu lassen, und den deshalb zu erstattenden Bericht erwarten.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1531)
Projectirte Anlage
einer neuen Wasser-Röhrentour für die hiesige Stadt
Extract Clausthalischen Berg Amts Protocolli de No 6 Qu Rem. 1847
§5
Da der Oberförster v. Meibom in Gemäßheit §5
Bergamtsprotocolls de No 10 vorigen Quartals anzeigt, daß das zu
der von dem hiesigen wohllöblichen Magistrate projectierten neuen
Röhrentour erforderliche Holz aus einem vor der Ort?? liegenden
Lärchenbestande am Apenke unnachtheilig abgegeben werden
könne, und noch bemerklich macht, daß es wünschenswerth
erscheine, wenn die desfallsige Holzanforderung bald geschähe, um
das Holz noch hauen zu lassen, ehe der Saft in die Bäume tritt, so
findet das Bergamt nunmehr gegen diese Anlage nichts zu erinnern, und
nachdem auch Königliche Berghauptmannschaft sich (Abb. 1532)
geneigt erklärt, dem wohllöblichen Magistrate dazu die
erforderliche Genehmigung zu ertheilen, so erhält der
Oberförster v. Meibom Autorisation, das fragliche Holz sofort
hauen zu lassen.
Was nun die von dem hiesigen wohllöblichen Magistrate erbetene
Hülfeleistung zur Ausführung dieses Projects von Seiten des
Berg- und Forstamts, durch unentgeldliches Schneiden und Bohren der
Röhren auf hieseigem Bauhofe, beim Auffüllen und
Zustürzen des Grabens und Durch Erlaß des Forstzinses
betrifft: so kan zwar nach dem Resorigte? Königlichen
Finanzministerii vom 17ten November n. J. hier darüber eine
Bestimmung nicht getroffen werden, auch erscheint das Schneiden und
Bohren der Röhren auf dem hiesigen Bauhofe bei dem jetzigen
fortdauernden Wassermangel unthunlich, weshalb dem
wohllöblichen Magistrate anheim gegeben (Abb. 1533) wird, damit
die städtischen Röhrenbohrarbeiter zu
beschäftigen; man erklärt sich indeß bereit, auf
desfallsigen Nachsuchen dem wohllöblichen Magistrate die dem Berg-
und Forstamte zu Gebote stehenden Arbeitskräfte und sonstigen
Mittel unter Voraussetzung der Kostenerstattung zur Disposition zu
stellen, und ist nicht abgeneigt, demnächst, wenn die desfallsigen
Ausgaben zu ersehen sind, wegen der Zweck..stigkeit und
Nützlichkeit dieser Anlagen höheren Orts eine angemessene
Beihülfe dazu aus herrschaftlichen Cassen zu erwirken, welches dem
wohllöblichen Magistrate durch Extract dieses §ffen der auch
dem Oberförster v. Meibom zur Nachricht zugeht, als Erwiederung
auf das gefällige Schreiben vom 28ten November vorigen Jahres
mitgetheilt werden soll.
Auch wird Extract diese §ffen, so wie der übrigen
betreffenden §ffen. §18. (Abb. 1534) de No 5 Luciae und
§5 de No 10 Luciae vorigen Jahres zu den berghauptmannschaftlichen
Acten abgegeben werden.
(Niedersächsisches
Bergarchiv
Hann.
184,
Acc.
7
Nr.
432)
(Abb. 1506) Ausweisung? der
Kosten,
welche die neue Herstellung einer
dritten Röhrentour bestehend aus dreibohrigen Röhren von
Lerchenholz- von den Plätzen vor dem Dorotheer Zechenhause ab in
den Löwenhöfer Teich verursachen wird.
Der Zweck der Herstellung eines
dritten Stranges ist eine entsprechend vollständige Benutzung der
Wassermengen, welche von dem Aufschlage zum Betrieb der neuen Kunst im
Inneren des Dorotheer Schachtes in das Wasserhäuschen vor dem
Dorotheer Zechenhause gehoben wird, um von da weiter in den
Löwenhöfer Teich geleitet zu werden.
Die Entferung beträgt mit
Berücksichtigung der Abweichungen von der geraden Linie etwa 5000
Fuß.
Das Erforderniss von 10 Fuß
langen Röhren beläuft sich demnach auf 500 Stück. Bei
der Darstellung der Kosten wird angenommen, daß aus jedem
Stamm Holz durchschnittlich 3 1/2 Stück Röhren erfolgen und
demnach 143 Stamm Lärchenholz zu verwenden seyn werden.
(Abb. 1507) (Niedersächsisches
Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
An Materialien
1. Accidenz an die Forstcasse
für einen Stamm Lärchenholz etwa 1 ggr, 6
Pf.;
8 | 22 | 6
2. Hauerlohn für einen Stamm 8
Pf.;
2 | 23 | 4
3. Fuhrlohn incl. Haferzulage
durchschnittlich 20ggr; demnach für 143 Stamm
119 | 4 | -
4. für 500 Stück
Röhrenbüchsen à 2 ggr, 9 Pf.;
57
| 7 |
-
in Summa 188 | 8 | 10
An Arbeitslöhnen
1 für 60 Stück 3
böhrigen Röhren zu schneiden und zu bohren werden bezahlt 8
Rthl;
dies
beträgt
auf
500
Stück
66
| 16 |
-
2. Für 500 Stück
Röhren von dem Bohrhause nach der Einlagerungsstelle zu
transportieren,
durchschnittlich
à
1
ggr
6
Pf;
31
| 6 |
-
3. Für 5000 Fuß oder 312
1/2 Ruthen lang Schr??? oder Graben zum Einbetten der Rohren ,
3
Fuß
tief
und
2
Fuß
breit, aufzufüllen pro Ruthe 4
ggr,
mithin
für
312
1/2
Ruthen
52 |
2 | -
4. Für die Röhren in
einander zu büchsen und hinzulegen pro Stück 1 ggr 4 Pf,
also
für
500
Stück
27
| 18| 8
5. Für den Graben wieder zu
füllen und, da der Strang größtentheils durch Wiesen
geführt wird,
mit
den
abgestochenen
Rasen
wieder
zu
bedecken pro Ruthe 2 ggr. 8 Pf,
mithin
für
312
1/2
Ruthen
34
| 17 |
4
in Summa an Arbeitslöhnen
212 | 12 |
-
dazu an Materialien
188 |
8 | 10
total
Summa
400
|
20|
10
Clausthal, den 23. Octobr. 1846
Ey
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
Abb. (1514)
An Königlich Hannoversche Berghaupmannschaft hierselbst,
Bericht von Richter und Rath zu Clausthal
betrift das Project einer von der Grube Dorothee nach dem
Löwenhöfer Teiche neu anzulegenden dritten Röhrentour.
Clausthal, 28. Novbr. 1846 ad
Nrm. 6517
Darüber, daß Euer Hochwohlgeboren in dem hohen
Rescrogte?ß vom 9/14 d. M. in Grenzen dem Projecte einer
anzulegenden neuen Röhrentour hohen Beyfall spenden? (Abb.
1515) auf Königl. Beramtamt laut §. 18 des
Bergamtsprotokolls de Nr. 5 Luciae a.c. damit einverstanden ist, sind
wir sehr erfreut, und ersuchen solches auch unser seyn??, wenn die
für erforderlich gehaltene technische Ausmittelung "ob
auch in dem Wasserhäuschen vor dem Dorotheer Zechenhause im
Dorotheer Schachte ein hinlängliches Wasserquantum geliefert wird
" ein günstiges Resultat liefert, wir
müssen uns jedoch erlauben, auch Folgendes bemerklich zu machen:
Ein von Euer Hochwohl (Abb. 1516) geboren als dem Zwecke vielleicht
entsprechend gehaltene succession Verbesserung der beiden bereits
liegenden Röhrenstränges scheint uns nicht angemessen,
vielmehr wünschenswerth, daß der ganze tractur in Eins, und
zwar möglichst bald mit neuen 4 böhrigen Röhren belegt
werden möge, denn eine theilweise Aufnahme des Einen der
Stränge würde doch mehrere Jahre Zeit erfordern, und
während daran gearbeitet würde, wäre der eine, im Gange
bleibende Strang gar nicht im Stande, das nöthige Wasser zu
liefern, so daß während dieser (Abb. 1517)
Übergangsperiode der Zustand bedeutend schlechter werden
müßte, als er jetzt ist, und so lange in der ganzen
Länge nur noch Eine ruge??? Röhren sich gefände,
lägen die größeren Röhren völlig nutzlos da.
Viel wörthlicher?? erscheint es uns, dann, wenn der neue
Strang liegt, und es zeigt sich, daß er hinlänglich Wasser
liefert, dann der Eine der bereits liegenden Stränge seinem
Schicksal überlassen wird.
Daß eichene Wasserröhren ganz vorzüglich gut sind zeigt
sich in Städten wo solche liegen wie z.B. in Göttingen ganz
klar, und aus
(Abb. 1518) den abschriftlich anliegenden Protokolle vom 27.d.M. werden
Euer Hochwohlgeboren zu ersehen geneigen, wie günstig Herr
Maschineninspector Strum? sich darüber ausspricht, allein die
Schwierigkeit, passende Eichen dazu zu erhalten muß die Anwendung
dieses Materials nicht thunlich erscheinen lassen.
Sehr angenhem ist es uns aber gewesen, vom Herrn Oberförster von
Meibom zu vernehmen, daß in dem Clausthaler Reviere gerade jetzt
eine genügend große Partie zu Wasserröhren passendes
Lärchenholz zum Abtrieb kommen (Abb. 1519) welches, wenn Euer
Hochwohlgeboren solches genehmigen, zu der Röhrentour namentlich
deshalb sehr passend verwendet werden können, weil eine, in
einzelnen Röhren zwischen anderen tannenen Röhren angebrachte
Anwendung immer sehr zu bedauern sey, da die tannernen Röhren
nicht damit? aushalten und dann durch der letzteren öfters
Faulenwerden Geld und Material unnütz verloren gehen,
während durch Ausführung des gegenwärtigen Projektes
eine gleichmäßige Dauer des ganzen Strangens zu hoffen steht
(Abb. 1520) Sollte nun endlich die angestellt werdende technische
Untersuchung des Wassserquantums ergeben, daß die Hubmaschine
allein die drei Stränge zu versorgen nicht vermag, so würde
dadurch noch nicht dargethan seyn, daß der neue Strang
unnütz wäre, denn es liegen vom Benedicter Teiche ab zwei
Röhrenstränge und von der nassen Wiese ab ein Strang bis in
das Wasserhäuschen vor dem Dorotheer Zechenhause, so daß
also daselbst 3 Röhrenstränge und die Druckmaschine aus
ginsten???, und, ganz trockene Zeiten vielleicht (Abb. 1521)
ausgenommen den neuen Strang und die beiden alten gewiß versorgen
werden.
Sollte die milde Witterung noch Erdarbeiten gestatten, und
wiederkehrender Regen die Bohrmaschine auf Königlichem Bauhof in
Gang zu bringen möglich machen, so würde es gewiß die
ganze Stadt mit uns dankbar erkennen, wenn baldmöglichst mit
Auffüllung des Grabens und Bohren der Röhren begonnen
würde, wie wir solches in unserem Berichte vom 24. October a.o. zu
beantragen uns erlaubt und jetzt gehorsamst wiederholt haben.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1522) Actum
Clausthal zu Rathhause 27. Novemberg
1846
Praef:
ego, Richter Ramdohr
Herrn Senator Mahn
"
" Ey.
Mit dem anwesenden Herrn Maschineninspector Strumm? wird erwogen
daß, zu dem, von der Grube Dorothea nach dem Löwenhöfer
Teich neu anzulegenden Röhrenstrang zu verwendenden Materials
Rücksprache genommen und wie demselben dieser Gegenstand bereits
durch abschriftliche Zufertigung des §.18 des Bergamtsprotocokolls
vom Nvr. 5. Luciae a.c. völlig bekannt (Abb. 1523) ist, so wird
von demselben seiner Meinung dahin abgegeben, daß Röhren,
nur Eichenholz ganz vorzüglich zu empfehlen wären, ????
keinen ZWeifel, allein nur dann, wenn einstämmiges Holz zu jeder
Röhre verwendet werde, indem sonst unvermeidlich in gebranntem
Eichenholze Risse entstünden, die den ganzen Zweck der
Wasserleitung vereiteln würden. Wenn nun auf die Stücke von
mindestens 8 Zoll für jede Röhre genüge, so werde es
doch namentlich jetzt, wegen der Concurrenz seitens der Eisenbahnen
(Abb. 1524) schwer halten, ein so große Menge Eichen der
bezeichneten Art zu erhalten, wenn man sie nicht theuer bezahlen und
weit her holen wolle. Da ihm, dem Camparenten?? nun bekannt geworden,
daß aus hiesiger Inspection eine genügende Qualität
Lerchenstämmen dispensibel, solche aber zu Wasserröhren fast
eben so gut und brauchbar wären, als Eichenholz so stimme er
für Anwendung solchen Lerchenholzes, indem solches dem
gewöhnlichen Tannenholze unbedingt vorzuziehen sey.
(Abb. 1525)
unterzeichnet mit Schronn, Actum ut supra in fidem
Ramdohr.
prael: et rati?? unter
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1526)
Extract Clausthalischen
Bergamtsprotocolli de No 10 Qu Luciae
1846
Projekt
zur
Anlegung
eines
dritten
Röhrenstranges
von
der Dorothea
für die Bergstadt Clausthal
§5.
Hinischtlich der im §.18 des
Protocolls de No. 5 dieses Quartals erwähnten von dem hieisigen
Magistrate projektierten Anlage eines dritten Röhrenstranges vom
Dorotheer Brunnenhause ab, hat Richter und Rath hieselbst einen an
Königlich Berghauptmannschaft dieserhalb erstatteten Bericht
mitgetheilt, aus dem hervorgeht, daß man auf die in dem oben
erwähnten §fen für erforderlich gehaltene technische
Ausmittelung der durch die Hubmaschine im Dorotheer Schachte
herbeigeschaffte Wasserquantum zur Speisung eines 3-ten
Röhrenstranges als nicht ausreichend (Abb. 1527) ergeben sollte,
das genannte Brunnenhaus aus dem Benedicter Teiche und von der
Nassenwiese ab mit Ausnahme bei ganz trocknen Zeiten soviel
Zufluß haben würde, um die drei Röhrenstänge zu
speisen; so wie auch, daß es die Absicht sei, wenn nach
Beendigung der neuen 4 böhrigen Röhrentour sich herausstellen
würde, daß einer der beiden übrigen Stränge
nutzlos würde, diesen sodann abgehen zu lassen.
Außerdem sei nach Angabe des
Oberförster v. Meibom jetzt die Aussicht vorhanden, dazu eine
genügende Quantität zu Wasserröhren passendes
Lerchenholz zu erhalten, welches bekanntlich dauerhafter sei als
Tannenholz, und es würde daher zweckmäßiger sein, von
diesem Holze eine ganz neue Röhrentour herzustellen, als damit die
ältere bloß auszubessern, indem in diesem Falle die
größere Dauerhaftigkeit des Lerchenholzes nicht gehörig
benutzt werden könnte. Unter diesem (Abb. 1528) diesen
Umständen wird nun auf die Genehmigung zu dieser Anlage angetragen
und beim Berg- und Forstamte das Gesuch um die in dem Schreiben vom
24.ten October d. J. erwähnten Hülfeleistungen durch
unentgeldliches Schneiden und Bohren der Röhren auf hiesigem
Bauhofe und beim Auffüllen und Zustürzen des Grabens, so wie
nun Erlaß des Forstzines wiederholt.
Es wird jedoch im Bergamte beliebt,
über die Abgabe des erwähnten Lerchenholzes, so wie über
die zweckmäßige Zurichtung und Verwendung desselben zu
Wasserleitungen die gutachtliche Ansicht des Oberförsters von
Meibom vor weiterer Entschließung die überdieß von
höherer Bestimmung abhängig sein wird, zu vernehmen, wozu
derselbe durch Extract dieser §fen aufgefordert wird, der auch dem
wohllöblichen Richter und Rath hieselbst zur Nachricht
ausgefertigt werden soll.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1541)
Extract Clausthalischen Berg Amts
Protocolli, de No 5 Qu Trinit 1847
Bewilligung von
Arbeitshülfe zur Anlage einer städtischen Röhrentour vom
Dorotheer Zechenhause nach dem Löwenhöfer Teiche.
Nachdem vom königlichen Finanzministerio laut hohen Reeigts?? vom
22.ten a. M. das Bergamt ermächtigt worden ist, zu der
projectierten Anlage einer neuen Röhrentour von dem Dototheer
Brunnenhause nach dem s.g. Löwenhöfer Teiche der hiesigen
Bergstadt eine Hülfe durch herrschafltiche Arbeiter bis zu einem
Geldbetrage von ingesammt 150 Rthlr zu gewähren, so wird dieser
dem wohllöblichen Magistrate hieselbst auf das gefällige
Schreiben vom 12. März d.J. durch Mitteilung dieses Protocoll
Auszuges erwidert, und zugleich bemerkt, daß der Oberförster
von Meibohm hiesigen Bergamte (Abb. 1542) autorisiert ist, auf weiteres
Ansuchem dem wohllöblichen Magistrate die etwa erforderlichen
Arbeiter-Anzahl zur Disposition zu stellen.
Hinsichtlich der Berechnung des Lohnes für die letzeren ist
beschlossen, daß diese einstweilen bei der hiesigen
Wegecasse, woselbst dieselben auch jetzt im Lohn stehen,
vorschüssig geschehen soll, und daß die weitere Eintheilung
der in solcher Art zur Verwendung kommenden Kosten auf andere
herrschaftliche Lasten bis nach Beendigung der Arbeit noch vorbehalten
bleibt, weshalb extrait dieses §fen dem Oberförster v.
Meibohm und dem Knappschafter Weidemann schreiben zur Nachricht und
Nachrechtung?? mit der Bemerkung zugeht, daß demnächst eine
Zusammenstellung dieser Kosten und Anträge wegen definitiver
Berechnung derselben erwartet wird.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1545)
Extract Clausthalischen Berg Amts
Protocolli de No 11 Qu Crucis 1847
Der
in Folge §.5. Bergamtsprotocolls da No. 5. Quartales Trinitatis
c. von dem Rechnungsführer der hiesigen Wegecasse, dem
Knappschaftsschreiber Weidemann die Zusammenstellung der Kosten, welche
behuf der neuen Röhrentour von dem Dorotheer Brunnenhause bis nach
dem Löwenhöfer Teiche in den Anschnitten der hiesigen
Wegecasse vorschüssig zur Berechnung gekommen sind, vorgelegt ist,
und diese sich überhaupt auf 181 Rthlr, 21 ggr, 6 Pf belaufen, so
wird nunmehr mit Autorisation Königlichen Finanzministerii vom 22.
April a.c. bestimmt, daß davon (Abb. 1546)
Einhundert
Rthlr auf die General-Forstcasse und Funfzig
Rthlr auf die hiesige Wegecasse definitiv übernommen werden; und
da der Rest aber mit Einundreißig
Rthlr 21 ggr 6 Pf von der hiesigen Stadt zu erstatten ist, so
erhält der Knappschaftsschreiber Weidemann durch Extract dieses
§fen, der auch dem Zehntbedienten zur Nachricht und Nachre??tung
zugeht, den Auftrag den angegebenen Geldbetrag von der hiesigen
Cämmereicasse einzuziehen, zu welchem Zweck Extrait dieses
§fen auch dem wohllöblichen Magistrate hierselbst
nachrichtlich mitgeteilt wird.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb. 1548)
Bericht der
Forstinspection Clausthal vom 2.
December 1865 betreffend Anlegung
neuer Trinkwasser Leitung in hiesiger Stadt.
Der hiesige Magistrat ist gegenwärtig damit beschäftigt, eine
neue Trinkwasser Leitung vom Bruche bis zum Rollplatze herstellen zu
lassen und es ist dazu bereits ein Theil des der Cämmerei, behuf
Reparatur des städtischen Wasserleitungn pro 1865/66 bewilligten
und verabfolgten Fichten Röhrenhölzer verwendet.
Auf dieserhalb ergangenen sachdienlichen Anrede ist vom Magistrate
erwiedert, daß es der städtischen Verwaltung bislang
ungenommen gewesen sei, die für die (Abb. 1549) die Stadt
bestehenden Wasserleitungen nach eigenem Ermessen unter Anwendung
hölzerner Röhren zu erweitern, ohne daß es dazu in
Rücksicht auf den eintretenden Holzverbrauch einer Genehmigung der
Forstverwaltung bedürfe und daß demgemäß auch
wegen Anlagung der vorber??ten neuen Röhrentour das
Einverständnis der Forstbehörde nicht erreicht?? sei.
Demnach wird von dem hiesigen Magistrate ein Recht auf
unbeschränkte ??folgung von Fichten Röhrenholz behuf der
städtischen Wasserleitungen in Anspruch genommen und die
Forstverwaltung wird für verpflichtet angesehen auch zur
Erweiterung aller vorhandenen derfallsigen Anlagen das
anschlagmäßig erforderliche Holz gegen Harzpreis??? abgeben
zu müssen.
Bei aller Anerkennunung des im vorliegenden Falle zu (Abb. 1550)
Legetentenden? Bestrebens, die hiesige Stadt in ausgiebiger Weise mit
gutem Trinkwasser zu versorgen, erscheint es mir doch all nothwendig,
für die getreffenen Ansprüche der Stadt-Verwaltung eine
Grenze zu finden, daher ich nicht habe ermangeln wollen, den Vorgang
hierdurch zur Kenntniß durch Königlichen Berg- und
Forstamtes zu bringen.
Über den Ursprung und Umfang der betreffenden städtischen
Gerechtsame enthalten die Acten der Forstinspecion leider keine
näheren Nachrichten; es unterliegt indessen keinem Zweifel,
daß die Stadt ihren Bedarf an Röhrenholz fortwährend
forstzinsfrei erhalten hat, wobei in früherer Zeit die Art und
Weise der Verwendung? des Holz Preises der Forstbehörde mehr oder
weniger unbeachtet geblieben sein mag. Einspruch gegen den
Verbrauch von Röhrenholz behuf (Abb. 1551) behuf Erweiterung der
Wasserleitungen scheint ehedem einmals erhoben zu sein, wenigstens hat
man noch zu Anfang dieses Jahrhunderts u. A. in den Jahren 1822, 1824
et feg. ein doppelt, ja dreifach so großes Quantum an
Röhrenholz jährlich abgegeben, als während des
letzverflossenen Lucannii?. Auserniclich?? der betreffenden
Bewilligungs - Register hat die Röhrenholz-Abgabe für hiesige
Stadt in den 15 Jahren von 1850 bis incl. 1864 durchschnittliche 433
Stück 10 füßigen Röhren pro Jahr betragen, dagegen
sche??kt dieselbe in den Jahren von 1820 bis 1825 zwischen 170 und 300
Stamm 40er Tanne?? oder 700 bis 1200 Stück 10
füßigen Röhren, de??? starwandung? augenscheinlich
nicht nur zu Reparaturen, sondern theilweise ohne Zweifel auch zur
Erweiterung der betreffenden Anlagen geschehen ist. x)
(x) Nachrichten von dem vorigen Jahrhundert lassen darauf
schließen, daß der Röhrenholz-Verbrauch auch schon zu
jener zeit ein erheblicher und anscheinend ungeschränkter gewesen
ist, indem u. a. im Jahre
1750 50 Stamm Röhrenholz
1751 178
1799 180
1800 149
abgegeben sind.
(Abb. 1552)
Wenn hieraus hervorgehen dürfte, daß die
Röhrenholz-Abgabe der jeweiligen Anforderung bemäß
unweigerlich statt gefunden hat und daß der Verbrauch des
Röhrenholzes zur Erweiterung der vorhandenen Wasserleitungen,
sowie zu neuen Anlagen Forstverwaltungsseitig nicht inhibirt worden
ist, so liegt darin allerdings ein wesentliches Moment für die
magistratsseitig aufgestelle Behauptung. Inwiefern solche für
begründet zu halten, unterstelle ich höherer Beurtheilung;
das Forstherrschafltiche Interesse erheischt es indessen für die
demnächstige Röhrenholz-Abgabe ein festes Anhalten zu
gewinnen, daher ich gehorsamst anheim stelle, diesehalb mit dem
hiesigen Magistrate behufigen Verhandlung? zulegen und mich mit einer
Entscheidung darüber versehen (abb. 1553) zu wollen, ob von der
gegenwärtig geschehenen Verwendung von Röhrenholz zu der
neuen Wasserleitung vom Bruch abgesehen werden soll.
(Niedersächsisches Bergarchiv Hann. 184, Acc. 7 Nr. 432)
(Abb.
1554)
Königliche Berg- und Forstamt
beehren wir uns, auf das geehrte Schreiben vom 21. m ??? gehorsamst zu
erwiedern, daß die zur besseren Versorgung der Stadt mit
Trinkwasser nothwendig gewordene Röhrentour von der Mitte der
Bruchwiesen bis zum Rollplatz bereits im Laufe des verwichenen??
Herbstes zur Ausführung gebracht und daß zu derselben
allerdings auch ein Theil des pro 1865 abgegebenen Röhrenholzes
verwendet ist. Letzteres ist indeß, wie unsere Anforderung??
ergeben muß, nicht bloß zur Reparatur der Wasserleitungen,
sondern für den Bedarf der Cämmerei im Allgemeinen erbeten
und deshalb, in Übereinstimmung mit dem seither stattgehabten
Verfahren, unbedenklich auch zu der durch das öffentliche
Bedürfniß gebotenen Erweiterung der Wasserleitungen zum
Bruche benutzt.
Einer Verwendung des fraglichen
Holzes zu anderen Zwecken, als zu welchen dasselbe angefordert und
unserer Meinung nach abgebenen, dürfte uns unter den
angeführten (Abb. 1555) Umständen nicht zur Last zu
legen sein, ist in der That aber auch, wie wir gehorsamst versichern,
in keiner Weise von uns beabsichtigt worden.
Clausthal, den 30. Januar 1866, Der
Magristrat.
Feuerordnung
von
1824
5. Feuerteiche
Die Feuer- Commission hat nach
vielfachen Beobachtungen und Erfahrungen
die Regel festgesetzt, dass wo möglich in einer Entfernung von 500
Fuß von jedem Gebäude ein Feuerteich oder eine in gleicher
Maße zur Speisung von Anbringen oder Saugspritzen geeignete
Vorrichtung sich befinden müssen. Mit wesentlicher
Unterstützung durch die herrschaftlichen Bergwerksverwaltung ist
es gelungen, die Zahl dieser Feuerteiche für die Bergstadt
Clausthal bis auf 20 und für Zellerfeld bis auf 11zu vermehren. Es
sind nämlich zu diesem Zwecke zu benutzen:
A zu Clausthal
1 der Pferdeteich
in der Nähe des
Schützenhauses
2 der Feuerteich
neben dem Spritzenhaus an der oberen
Osteröder Straße (hält 3269 c' Wasser)
3 der Feuerteich
neben dem Backhaus an der oberen
Sägemüllerstraße
4 der
Röhrenteich neben dem Löwenhof
(hinter der Buntenböcker Straße)
5 der Pferdeteich
auf dem Rollplatz
6 der Feuerteich in
der Mitte der Schulstraße
5290c' Wasser
7 Der Feuerteich an
der Bruchstraße ; hinter
der Apotheke
8 Der Feuerteich an
der unteren Sägemüller
Straße der Volkstöchterschule 6315c' Wasser
9 Der Feuerteich an
der Heßgasse zwischen
Osteröder und Sägemüller Straße 4750c' Wasser
10 Der Pferdeteich
neben dem Hauptspritzenhause, der
Münze gegenüber mit dem Striegel Nr. 8
11 Der Feuerteich im
Garten der Münze 6808c'
Wasser, mit einem Striegel hinter dem Backhaus im Zipfel
12 Das Geschütz
im Canal des oberen
Münzgartens mit dem Striegeln von Nr.3,7,8 u. 10
13 Die beiden
Feuerteiche im unteren Garten des
Amtshauses 4028c' Wasser
14 Das Geschütz
am Ausfluß des Sorger
Teiches mit allen Wassern ausr. 3,7,8,10,11,und 13
15 Der Feuerteich
auf dem Markt vor der Bergschule
2691c' Wasser
16 Der Feuerteich auf dem
Gottesacker an der Graupner
Straße 4583c' Wasser
17 Der Feuerteich am oberen
Ende der Goslarschen Straße ,
vor der Krone 4171c' Wasser
18 Der Graben der Zellbacher
Sägemühle hinter dem Schwan
19 Der Bremerhöher Graben
neben dem Hühnerbrink mit 2
Geschützen zum Aufstauen
neben
der
Brücke
an
der Bremerhöhe und östlich des
Bauhofes
20 Der Zellbach neben dem Wehr
der Eulenspiegler Mühle
Ohngeachtet dieser bedeutenden Zahl
sind noch drei Punkte der Stadt
vorhanden, wo zur Erreichung des obigen Zwecks die Anlegung neuer
Feuerteiche erforderlich sein würde.
c'
Ein Cubik-Fuß
entspricht 0,292 m x 0,292 m x
0,292 m = 0,0249 m³ also fast
1/40 Kubikmeter
1 Teich bei Marie-Hedwig?
2 Zisterne gegenüber vom Bohlweg, 81 m³
3 Sägemüllerstraße / Am Forstamt
4 Löwenhöfer Teich
5 westlich vom Rollplatz
6 Hartlebenweg zwischen Roll- und Schulstraße 131 m³
7 In der Mitte vom Kleinen Bruch, westliche Seite
8 Untere Sägemüller, oberhalb der Tischlerei? 157
m³
9 Sägemüller Osteröder / Großer Bruch
118 m³
10 ?
11 Münze, Osteröderstraße 6? 169
m³
12
13 Baderstraße, 100 m³
14 Am Teichdamm
15 A.Roemer Denkmal 67 m³
16 Graupenstraße 114 m³
17 Kronenplatz 104 m³
18 Stadtwerke?
19 Unterer Zellbach
20 Eulenspiegler Mühle, Treuerhalde
|
Abb. 09: Auflistung der
Feuerteiche und Wasserzapfstellen in Zellerfeld
|